§ 8 LwAnpG

Vorbereitung der Vollversammlung

📖
Von der Einberufung der Vollversammlung an sind in dem Geschäftsraum der LPG zur Einsicht der Mitglieder mindestens 14 Tage vorher auszulegen:
1.
der Teilungsplan und seine Anlagen;
2.
die Bilanz der LPG;
3.
der nach § 6 vorzulegende Teilungsbericht;
4.
der Bericht der Revisionskommission sowie die Stellungnahme des zuständigen Kreditinstitutes gemäß § 9 Abs. 2.

Suchhilfen: Versammlungsunterlagen auslegen, Teilungsplan einsehen, Bilanz der LPG einsehen, Teilungsbericht vorlegen, Revisionskommissionsbericht, Kreditinstituts‑Stellungnahme, Einberufung Vollversammlung Dokumente, Geschäftsraum Unterlagen bereitstellen, sammlungsunterlagen, legen, sehen, berufung, lagen, reitstellen