§ 2 LAP-hDEUKV

Ziel des Vorbereitungsdienstes

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Der Vorbereitungsdienst vermittelt den Technischen Verwaltungsreferendarinnen und Technischen Verwaltungsreferendaren auf der Grundlage des vorher abgeleisteten Studiums an einer technischen Hochschule die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden sowie die berufspraktischen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben in der Laufbahn des höheren technischen Dienstes bei der Eisenbahn-Unfallkasse erforderlich sind.

Suchhilfen: technischer Verwaltungsreferendar, Ausbildung höherer technischer Dienst, Eisenbahn-Unfallkasse Ausbildung, Technische Hochschule Referendariat, bildung