§ 36 LAP-htVerwDV

Einstellungsvoraussetzungen

📖

Es werden nur Bewerberinnen und Bewerber eingestellt, die gemäß § 5 Nummer 2 ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium der Architektur mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Fachsemestern - ohne Praxis- und Prüfungssemester - an einer wissenschaftlichen Hochschule oder einen entsprechenden Master-Abschluss nachweisen.

Suchhilfen: Architekt Einstellungsvoraussetzung, wissenschaftliches Architekturstudium, Master Abschluss Architektur, acht Fachsemester Regelstudienzeit, Bewerber Architektur, nachweis Studium Architektur, Architekturstudium Voraussetzung, stellungsvoraussetzung, aussetzung