§ 1 LAP-mftDBwV
Laufbahnämter
↗ Links
(1) Die Laufbahn des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes der Bundeswehr umfasst den Vorbereitungsdienst, die Probezeit und alle Ämter dieser Laufbahn.
| 1. | Brandmeisteranwärterin/ Brandmeisteranwärter | im Vorbereitungsdienst, |
| 2. | Brandmeisterin zur Anstellung (z. A.)/ Brandmeister zur Anstellung (z. A.) | in der Probezeit bis zur Anstellung, |
| 3. | Brandmeisterin/ Brandmeister | im Eingangsamt, |
| 4. | Oberbrandmeisterin/ Oberbrandmeister | im ersten Beförderungsamt und |
| 5. | Hauptbrandmeisterin/ Hauptbrandmeister | im zweiten Beförderungsamt. |
(3) Die Ämter der Laufbahn sind regelmäßig zu durchlaufen.
(4) Voraussetzung für die Besetzung der Dienstposten einer Leiterin oder eines Leiters, einer Wachabteilungsleiterin oder eines Wachabteilungsleiters, einer Zugführerin oder eines Zugführers einer Bundeswehr-Feuerwehr sowie einer entsprechenden Stabsdienstfunktion des mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes ist die erfolgreiche Teilnahme an einem einschlägigen Fortbildungslehrgang.
Suchhilfen: Feuerwehrlaufbahn beantragen, Brandmeister Ausbildung, Probezeit Feuerwehr, Beförderung zum Oberbrandmeister, Einstellungsamt Feuerwehr, Fortbildung Leitungsfunktion, Feuerwehrdienstposten besetzen, antragen, bildung, förderung, setzen