§ 11 LAP-mftDBwV

Ausbildungsakte

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Für die Anwärterinnen und Anwärter sind Personalteilakten "Ausbildung" zu führen, in die der Ausbildungsplan, alle Leistungsnachweise und Bewertungen sowie eine Ausfertigung des Prüfungszeugnisses aufzunehmen sind.

Suchhilfen: Leistungsnachweise sammeln, Prüfungszeugnis ablegen, Anwärterakte verwalten, Ausbildungsnachweis dokumentieren, Personalteilakte Ausbildung, legen, walten, bildung