§ 4 LAP-mftDBwV
Einstellungsvoraussetzungen
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In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden, wer
- 1.
- die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Bundesbeamtenverhältnis erfüllt und
- 2.
- mindestens den erfolgreichen Besuch einer Hauptschule und eine förderliche abgeschlossene Berufsausbildung (Gesellenprüfung, Meisterprüfung, Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker) oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann.
Suchhilfen: Hauptschulabschluss für Beamte, erforderliche Berufsausbildung Beamter, qualifizierter Bildungsstand für Beamte, Mindestanforderungen Vorbereitungsdienst, rufsausbildung