§ 17 LA-EG-Saar Verhältnis der Kriegsschadenrente zu saarländischen Aufbaudarlehen ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. § 291 des Lastenausgleichsgesetzes gilt auch für Darlehen im Sinne des § 13.