§ 3 LastG

Sanktionen auf Grund von Artikel 228 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

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Verurteilt der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften die Bundesrepublik Deutschland zur Zahlung eines Pauschalbetrages oder Zwangsgeldes wegen gleichartiger Verstöße im Zuständigkeits- und Aufgabenbereich mehrerer Länder, so bemisst sich der Anteil der Lastentragung der betroffenen Länder nach deren Verhältnis zueinander im Königsteiner Schlüssel.

Suchhilfen: EU Vertragsverletzungsstrafe, Zwangsgeld wegen EU‑Verstoß, Verurteilung durch EuGH zu Zahlungen, Verhältnis der Länder bei EU‑Strafen, Pauschalbetrag bei EU‑Verstoß, EU‑Vertragsverletzung Sanktionen, urteilung