§ 1 LeistBeschV
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Sachverständige Stellen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Bundesleistungsgesetzes sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.
Sachverständige Stellen der gewerblichen Wirtschaft im Sinne des § 3 Abs. 3 Satz 3 des Bundesleistungsgesetzes sind die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammern.