Verordnung über Lebensmittel für bestimmte Verbrauchergruppen
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Inhalt
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Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen
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Abschnitt 2 Anzeige des Inverkehrbringens
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Abschnitt 3 Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder
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Abschnitt 4 Sondervorschriften für bestimmte Lebensmittel
- § 6 Besondere Anforderungen an Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung und Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die für die Ernährungsanforderungen von Säuglingen oder Kleinkindern entwickelt wurden
- § 7 Besondere Anforderungen an die Bezeichnung, die Werbung und die Verteilung von Material für Informations- oder Ausbildungszwecke
- § 8 Genehmigungspflicht bei der Herstellung von Lebensmitteln
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Abschnitt 5 Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
- § 9 Straftaten
- § 10 Ordnungswidrigkeiten
- § 11 Übergangsregelungen aus Anlass dieser Verordnung
- Anlage 1 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2)
- Anlage 2 (zu § 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3) Wirkstoffe von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln, die bei Erzeugnissen, die zur Herstellung von Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder bestimmt sind, nicht angewendet werden dürfen