§ 1 LuftFzgG
📖
↗ Links
Ein in der Luftfahrzeugrolle eingetragenes Luftfahrzeug kann zur Sicherung einer Forderung in der Weise belastet werden, daß der Gläubiger berechtigt ist, wegen einer bestimmten Geldsumme Befriedigung aus dem Luftfahrzeug zu suchen (Registerpfandrecht).
Suchhilfen: Registerpfandrecht Flugzeug, Flugzeug als Sicherheit, Luftfahrzeug belasten, Forderung mit Flugzeug sichern, Luftfahrzeugpfandrecht, lasten