§ 22 LuftFzgG
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Ist eine Vormerkung oder ein Widerspruch auf Grund einer einstweiligen Verfügung eingetragen, so erlischt die Vormerkung oder der Widerspruch, wenn die einstweilige Verfügung durch eine vollstreckbare Entscheidung aufgehoben wird.
Suchhilfen: Widerspruch aufheben, einstweilige Verfügung aufheben, Vormerkung erlischt bei Aufhebung, Entscheidung vollstreckbar machen, Vormerkung unwirksam, Widerspruch erlischt, heben, fügung, merkung, hebung, scheidung