§ 45 LuftFzgG

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Der Eigentümer kann gegen Befriedigung des Gläubigers die Aushändigung der zur Berichtigung des Registers oder zur Löschung des Registerpfandrechts erforderlichen Urkunden verlangen.

Suchhilfen: Urkunden zur Löschung verlangen, Eintrag im Register korrigieren, Pfandrecht aus Register entfernen, Berichtigung des Grundbuchs beantragen, Löschung von Sicherungsrechten, Eintrag im Grundbuch ändern, langen, fernen, richtigung, antragen