§ 58 LuftFzgG

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Steht dem Eigentümer eine Einrede zu, durch welche die Geltendmachung des Registerpfandrechts dauernd ausgeschlossen wird, so kann er verlangen, daß der Gläubiger das Registerpfandrecht aufgibt.

Suchhilfen: Einrede gegen Registerpfandrecht, Pfandrecht aufgeben lassen, Registerpfandrecht aufheben, Luftfahrzeugpfand zurückfordern, Eigentümer Pfandrechtsabwehr, Pfandrechtslöschung im Register, geben, heben