§ 60 LuftFzgG

📖

Gibt der Gläubiger das Registerpfandrecht auf oder räumt er einem anderen Registerpfandrecht den Vorrang ein, so wird der Schuldner frei, soweit er ohne diese Verfügung nach § 59 aus dem Registerpfandrecht hätte Ersatz verlangen können.

Suchhilfen: Registerpfandrecht abtreten, Vorrang einräumen, Schuldner freistellen, Pfandrecht aufgeben, Registerpfandrecht lösen, Pfandrecht Vorrang ändern, Registerpfandrecht übertragen, Schuldner von Pfandrecht befreien, treten, räumen, stellen, geben, tragen, freien