§ 45a LuftPersV
Flugerfahrung bei Mitnahme von Fluggästen
📖
↗ Links
Ein Luftsportgeräteführer darf ein Luftsportgerät, in dem sich Fluggäste befinden, als verantwortlicher Luftsportgeräteführer nur führen, wenn er innerhalb der vorhergehenden 90 Tage mindestens drei Starts und drei Landungen mit einem Luftsportgerät derselben Art ausgeführt hat. Für Sprungfallschirmführer gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass Sprungfallschirmführer mindestens zehn Fallschirmsprünge durchgeführt haben müssen.
Suchhilfen: Flugerfahrung nachweisen, Fluggäste mitnehmen Erlaubnis, Luftsportgerät führen Voraussetzungen, Pilot Erfahrung 90 Tage, Fallschirmsprung Mindestanzahl, Start und Landung Nachweis, Luftsportleiter Qualifikation, weisen, nehmen, aussetzungen, fahrung