Zum Inhalt springen
Bundesrecht.app
Gesetze ▾
Alle Gesetze
Häufig gelesen
Zuletzt geöffnet
Suche
⚙
Gesetze
/
LuftPersV
/
Abschnitt 3 – Gemeinsame Vorschriften
/
Unterabschnitt 1 – Alleinflüge zum Erwerb, zur Erweiterung oder zur Erneuerung einer Lizenz, eines Luftfahrerscheins oder einer Berechtigung
(XXXX) §§ 118 und 119 LuftPersV
(weggefallen)
☆
📖
← Zurück
§ 117
☰
Weiter →
§ 120