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LuftPersV
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Abschnitt 1 – Erlaubnispflicht, Ausbildung und Tauglichkeit
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Unterabschnitt 6 – Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftfahrtpersonal sowie zur Ausbildung an synthetischen Flugübungsgeräten
(XXXX) §§ 90 bis 93 LuftPersV
(weggefallen)
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