§ 9 LuftSchlichtV

Tätigkeitsbericht

📖

Die Schlichtungsstelle hat jährlich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist unverzüglich nach Veröffentlichung eine Kopie des Tätigkeitsberichts zu übersenden.

Suchhilfen: Jahresbericht Schlichtungsstelle, Bericht an Bundesministerium senden, Mediationsstelle Jahresbericht, Schlichtungsbericht einreichen, reichen