§ 5 LuftVO
Lärm
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Der Lärm, der bei dem Betrieb eines Luftfahrzeugs verursacht wird, darf nicht stärker sein, als es die ordnungsgemäße Führung oder Bedienung des Luftfahrzeugs unvermeidbar erfordert.
Suchhilfen: Fluglärm, Lärmbegrenzung, Geräuschgrenzwert, Lärmschutz, Flugzeuggeräusch, Lärm im Luftverkehr, Lärm beim Betrieb, Lärmemissionen