Zweihundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven "JadeWeserAirport")
📖 Gesamtes Gesetz am Stück lesen