§ 4 LuftVStG Entstehung der Steuer ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Die Steuer nach § 1 entsteht mit dem Abflug des Fluggastes von einem inländischen Startort. Fußnoten § 4: Mit GG (100-1) vereinbar gem. BVerfGE v. 5.11.2014 I 1764 - 1 BvF 3/11 -