§ 94 LuftVZO

Erlaubnisbehörde

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Die Erlaubnis zum Einflug nach § 2 Abs. 7 des Luftverkehrsgesetzes wird, unbeschadet von § 97, vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur oder einer von ihm bestimmten Stelle erteilt.

Suchhilfen: Einfluggenehmigung beantragen, Flugerlaubnis erhalten, Zuständige Luftfahrtbehörde, Flugbewilligung anfordern, Luftraumfreigabe beantragen, Flugverkehrsgenehmigung, fluggenehmigung, antragen, halten