Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen
Das G tritt gem. § 10 mit Ablauf des 31.12.2050 außer Kraft
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Inhalt
- Eingangsformel
- § 1 Ziel und Volumen der finanziellen Unterstützung des Bundes
- § 2 Verteilung
- § 3 Förderbereiche und Fördervoraussetzungen
- § 4 Förderzeitraum
- § 5 Sicherstellung der zweckentsprechenden Mittelverwendung
- § 6 Berichtspflichten der Länder
- § 7 Bewirtschaftung
- § 8 Rückforderung
- § 9 Verwaltungsvereinbarung und Durchführung des Gesetzes seitens des Bundes
- § 10 Außerkrafttreten
- § 11 Inkrafttreten