§ 5 LwG
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Mit ihrem Bericht äußert sich die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie zur Durchführung des § 1 - insbesondere im Hinblick auf ein etwaiges Mißverhältnis zwischen Ertrag und Aufwand unter Einschluß der Aufwandsposten gemäß § 4 - getroffen hat oder zu treffen beabsichtigt; hierbei ist auf eine Betriebsführung abzustellen, die auf eine nachhaltige Ertragssteigerung gerichtet ist.
Suchhilfen: Bericht Bundesregierung, Maßnahmen Ertragssteigerung, Kosten Aufwand Verhältnis, Nachhaltige Betriebsführung, Wirtschaftlichkeitsbericht, Ertragssteigerungsplan, tragssteigerung, triebsführung