§ 13a LwRentBkG
Mündelsicherheit
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Die Schuldverschreibungen der Bank, die nicht auf ausländische Zahlungsmittel lauten, sind zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet.
Mündelsicherheit
Die Schuldverschreibungen der Bank, die nicht auf ausländische Zahlungsmittel lauten, sind zur Anlegung von Mündelgeldern geeignet.