§ 3 MüG

Fernabsatz

📖

Auf online oder über eine andere Form des Fernabsatzes zum Verkauf angebotene Produkte im Sinne des § 1 Absatz 2 ist Artikel 6 der Verordnung (EU) 2019/1020 entsprechend anzuwenden.

Suchhilfen: Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Verbraucherwiderruf, Fernabsatzbedingungen, Online-Handel, Fernabsatzrecht, Fernabsatzkauf