§ 1 MühGetreiWiTechAusbV – Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
Der Ausbildungsberuf des Verfahrenstechnologen Mühlen- und Getreidewirtschaft und der Verfahrenstechnologin Mühlen- und Getreidewirtschaft wird staatlich anerkannt nach
- 1.
- § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
- 2.
- § 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 1 Nummer 28, Müller, der Handwerksordnung.
Stand des Gesetzes (gilt für das gesamte MühGetreiWiTechAusbV, nicht nur diese Vorschrift):
Ersetzt V 806-22-1-22 v. 1.6.2006 I 1285 (MüAusbV 2006)
Datenstand (gesetze-im-internet.de): 6. Mai 2026