(XXXX) Münz5DMBek 1971-10
(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzbl. S. 323) ist aus Anlaß der 100. Wiederkehr des Jahres der Reichsgründung 1871 eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden, die ab 24. November 1971 in den Verkehr gebracht wird. Die Auflagenhöhe beträgt 5 Millionen Stück.
(2) Der Entwurf der Münze stammt von Professor Robert Lippl, München.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 mm und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Rand umgeben.
- BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
- DEUTSCHE MARK.
(6) Das Münzzeichen G der Staatlichen Münze Karlsruhe befindet sich am äußeren Rand des Bogens der Wertziffer.
- DEM DEUTSCHEN VOLKE,
(8) Das L rechts unten neben der Darstellung des Gebäudes ist der Anfangsbuchstabe des Familiennamens des Künstlers, der die Münze entworfen hat.
- EINIGKEIT UND RECHT UND FREIHEIT.
(10) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.