Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 5 Deutschen Mark (Albert-Schweitzer-Gedenkmünze)
(XXXX)
(1) Auf Grund des Gesetzes über die Ausprägung von Scheidemünzen vom 8. Juli 1950 (Bundesgesetzblatt S. 323) ist aus Anlaß der 100. Wiederkehr des Geburtstages von Albert Schweitzer eine Bundesmünze (Gedenkmünze) im Nennwert von 5 Deutschen Mark geprägt worden. Die Ausprägung erfolgte in der Staatlichen Münze Karlsruhe, die Auflage beträgt 8 Millionen Stück.
(2) Die Münzen werden ab 3. Dezember 1975 in den Verkehr gebracht. Der Entwurf der Münze stammt von Herrn Manfred Spang, Göppingen.
(3) Die Münze besteht aus einer Legierung von 625 Tausendteilen Feinsilber und 375 Tausendteilen Kupfer. Sie hat einen Durchmesser von 29 Millimetern und ein Gewicht von 11,2 Gramm.
(4) Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden glatten Randstab umgeben.
- "ALBERT SCHWEITZER 1875-1965".
- "BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND 19755DEUTSCHE MARK".
- "EHRFURCHT VOR DEM LEBEN"
(8) Dies wird namens der Bundesregierung bekanntgemacht.
Schlußformel
Der Bundesminister der Finanzen
(XXXX) Abbildung der Münze
(Inhalt: nicht darstellbare Abbildung)
Fundstelle: BGBl I 1975, 2626