§ 8 MünzG

Einziehung von Münzen

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Euro-Münzen und deutsche Euro-Gedenkmünzen, die infolge längeren Umlaufs und Abnutzung an Gewicht oder Erkennbarkeit erheblich eingebüßt haben, werden von der Deutschen Bundesbank angenommen. Sie sind für Rechnung des Bundes einzuziehen.

Suchhilfen: Münzen einziehen, abgenutzte Münzen zurückgeben, Euro-Münzen Rücknahme, Gedenkmünzen Abgabe, Bundesbank Münzannahme, Münzverlust Entschädigung, Münzqualität prüfen, Münzsammlung abgeben, ziehen, geben, schädigung