§ 43 MalerLackAusbV

Prüfungsbereiche des Teiles 2

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Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Ausbautechnik und Oberflächengestaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Ausführen von Ausbauarbeiten,
3.
Ausführen von Dämmarbeiten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

Suchhilfen: Ausbauarbeiten durchführen, Dämmarbeiten erledigen, Prüfungsbereich Oberflächengestaltung, bauarbeiten, führen, ledigen