§ 6a MarkenG

Verbot des Gebrauchs

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Es ist verboten, im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form folgende Zeichen nach Artikel 6ter Absatz 1 Buchstabe a und b der Pariser Verbandsübereinkunft zu benutzen:
1.
ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen,
2.
ein amtliches Prüf- oder Gewährzeichen,
3.
ein Kennzeichen, ein Siegel oder eine Bezeichnung einer internationalen zwischenstaatlichen Organisation.

Suchhilfen: Staatszeichen benutzen, Wappen verwenden, Flagge Markenrecht, amtliches Prüfzeichen Nutzung, Hoheitszeichen Schutz, Markenverbot staatliche Symbole, Kennzeichen nachahmen, nutzen, wenden, ahmen