§ 26 MarkenV

Urkunde, Bescheinigungen

📖

Der Inhaber einer Marke erhält neben der Urkunde über die Eintragung der Marke in das Register nach § 25 der DPMA-Verordnung eine Bescheinigung über die in das Register eingetragenen Angaben. Nicht grafische Markendarstellungen und Markensatzungen werden dabei durch einen Verweis auf das Markenregister ersetzt.

Suchhilfen: Markenurkunde erhalten, Markenbescheinigung beantragen, Markenregistrierung Nachweis, Markenregister Auszug anfordern, Markenurkunde anfordern, Markenbescheinigung erhalten, Markenregistrierungsnachweis, Markenregisterauszug, halten, antragen