Anlage 2 MarketGestAusbV
(zu § 5) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Gestalter für visuelles Marketing/zur Gestalterin für visuelles Marketing - Zeitliche Gliederung -
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 929 - 930)
A.
Die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.1
- Arbeitsorganisation und Arbeitsplanung und
- 2.2
- Teamarbeit und Kooperation
B.
1. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.1
- Stellung, Rechtsform und Struktur,
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 2.4
- Informations- und Kommunikationssysteme
(2) In einem Zeitraum von insgesamt drei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 1.4
- Umweltschutz,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
- 4.
- Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte
(3) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziel a,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele a und b,
2. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis drei Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 2.3
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 2.6
- Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben
- 1.2
- Berufsbildung, arbeits- und sozialrechtliche Grundlagen,
- 1.3
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 1.4
- Umweltschutz
(2) In einem Zeitraum von insgesamt fünf bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele a, b, f und g,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziele b bis k,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele c bis f,
- 7.1
- Beschaffung,
- 7.2
- Kalkulation
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung, Lernziele c, d und e,
- 4.
- Werkstoffe, Werkzeuge und Geräte,
- 6.1
- Entwurf und Planung, Lernziel a,
- 6.2
- Umsetzung, Lernziele a und b,
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.
- IT-Anwendungen,
- 7.4
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- 2.4
- Informations- und Kommunikationssysteme
3. Ausbildungsjahr
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
(1) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis vier Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 2.5
- Qualitätssicherung
- 2.3
- Kundenorientierte Kommunikation,
- 2.6
- Anwenden von Englisch bei Fachaufgaben,
- 7.4
- Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
(2) In einem Zeitraum von insgesamt vier bis sieben Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildposition
- 7.3
- Erfolgskontrolle
- 3.1
- Visuelle Verkaufsförderung als Instrument der Unternehmenspolitik,
- 3.2
- Präsentation von Waren, Produkten und Dienstleistungen,
- 3.3
- Visuelle Verkaufsförderung und Werbung,
- 6.1
- Entwurf und Planung,
- 6.2
- Umsetzung
(3) In einem Zeitraum von insgesamt zwei bis fünf Monaten sind schwerpunktmäßig die Fertigkeiten und Kenntnisse der Berufsbildpositionen
- 5.
- IT-Anwendungen,
- 7.1
- Beschaffung,
- 7.2
- Kalkulation