§ 10 MbBO

Baubeginn

📖
Mit der Ausführung genehmigter Baumaßnahmen darf erst begonnen werden, wenn
1.
die bauaufsichtliche Genehmigung zugestellt worden ist und
2.
der Unternehmer den Beginn der Bauarbeiten dem Eisenbahn-Bundesamt mindestens eine Woche vorher schriftlich angezeigt hat.

Suchhilfen: Baubeginn melden, Bauarbeiten ankündigen, Baugenehmigung erhalten, Baustart anzeigen, Bau starten nach Genehmigung, Baumaßnahme beginnen, Bauvorhaben starten, kündigen, halten, zeigen, ginnen