§ 5 MBVerfV

Bewertung und Abwägungsprozess zur Erstellung eines Beschlussentwurfs

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Der Gemeinsame Bundesausschuss erstellt in einem umfassenden Abwägungsprozess einen Beschlussentwurf über die Bewertung der Untersuchungs- oder Behandlungsmethode für den jeweiligen Versorgungskontext. Der Entwurf soll innerhalb von drei Monaten nach Vorliegen des Berichts über die Ermittlung und Auswertung der vorliegenden Erkenntnisse erstellt werden.

Suchhilfen: Bewertungsprozess Medizin, Beschlussentwurf G‑BA, Untersuchungsmethode Bewertung, Behandlungsverfahren Bewertung, Versorgungskontext Entscheidung, G‑BA Entscheidungsablauf, Bewertung von Therapieoptionen, Abwägungsprozess Gesundheitswesen, wertung, handlungsverfahren, scheidung