§ 12 MeAnlG
Eigentumsübergang
📖
↗ Links
Das Eigentum an den sich auf dem Grundstück befindenden Entwässerungsanlagen geht mit dem 1. Januar 1995 auf den Grundstückseigentümer über. Die Anlage wird wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
Suchhilfen: Eigentumsübergang Entwässerungsanlage, Grundstückseigentümer übernimmt Anlage, Bauliche Anlage wird Eigentum, Entwässerungsanlage Teil des Grundstücks, Übergabe von Grundstücksanlagen, Rechtsnachfolge bei Entwässerungsanlagen, wässerungsanlagen