§ 19 MechatronikerAusbV

Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse

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Die Regelungen zu den Zusatzqualifikationen nach Teil 8 können ab dem 1. August 2018 auch auf Berufsausbildungsverhältnisse, die vor dem 1. August 2018 bereits bestehen, angewendet werden.

Fußnoten

§ 19 Kursivdruck: Muss richtig "§§ 9 bis 16" lauten

Suchhilfen: nachträgliche Qualifizierung, Ausbildungsvertrag ergänzen, Berufsausbildung erweitern, Mechatroniker Zusatzkurs, Ausbildung nachträglich ändern, Zusatzqualifikation für Auszubildende, gänzen, rufsausbildung, bildung