(Fundstelle: BGBl. I 2018, 1071 – 1073)
Abschnitt A: Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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| 1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | - a)
- Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktion und der technischen Umgebung analysieren
- b)
- Ausgangszustand der Systeme analysieren, insbesondere Dokumentationen auswerten sowie Netztopologien, eingesetzte Software und technische Schnittstellen klären und dokumentieren
- c)
- technische Prozesse und Umgebungsbedingungen analysieren und Anforderungen an Netzwerke feststellen
- d)
- Lösungen unter Berücksichtigung von Spezifikationen, technischen Bestimmungen und rechtlichen Vorgaben planen und ausarbeiten, Netzwerkkomponenten auswählen, technische Unterlagen erstellen und Kosten kalkulieren
- e)
- die Lösung zur Vernetzung und zu Änderungen am System mit dem Kunden abstimmen
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| 2 | Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen | - a)
- Netzwerkkomponenten und Netzwerkbetriebssysteme installieren, anpassen und konfigurieren und Vorgaben für eine sichere Konfiguration beachten
- b)
- Datenaustausch zwischen IT-Systemen und Automatisierungssystemen beachten
- c)
- Zugangsberechtigungen einrichten
- d)
- Sicherheitssysteme, insbesondere Firewall-, Verschlüsselungs- und Datensicherungssysteme, berücksichtigen
- e)
- Funktionen kontrollieren, Fehler beseitigen, Systeme in Betrieb nehmen und übergeben und Änderungen dokumentieren
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| 3 | Betreiben von vernetzten Systemen | - a)
- Fehlermeldungen aufnehmen, Anlagen inspizieren, Abweichungen vom Sollzustand feststellen, Datendurchsatz und Fehlerrate bewerten und Sofortmaßnahmen zur Aufrechterhaltung von vernetzten Systemen einleiten
- b)
- Anlagenstörungen analysieren, Testsoftware und Diagnosesysteme einsetzen und Instandsetzungsmaßnahmen einleiten
- c)
- Systemdaten, Diagnosedaten und Prozessdaten auswerten und Optimierungen vorschlagen
- d)
- Instandhaltungsprotokolle auswerten und Schwachstellen analysieren und erfassen
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Abschnitt B: Zusatzqualifikation Programmierung
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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| 1 | Analysieren von technischen Aufträgen und Entwickeln von Lösungen | - a)
- Kundenanforderungen hinsichtlich der geforderten Funktionen analysieren
- b)
- Prozesse, Schnittstellen und Umgebungsbedingungen sowie Ausgangszustand der Systeme analysieren, Anforderungen an Softwaremodule feststellen und dokumentieren
- c)
- Änderungen der Systeme und Softwarelösungen unter Anwendung von Design-Methoden planen und abstimmen
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| 2 | Anpassen von Softwaremodulen | - a)
- Softwaremodule anpassen und dokumentieren
- b)
- angepasste Softwaremodule in Systeme integrieren
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| 3 | Testen von Softwaremodulen im System | - a)
- Testplan entsprechend dem betrieblichen Test- und Freigabeverfahren entwerfen, insbesondere Abläufe sowie Norm- und Grenzwerte von Betriebsparametern festlegen, und Testdaten generieren
- b)
- technische Umgebungsbedingungen simulieren
- c)
- Softwaremodule testen
- d)
- Systemtests durchführen und Komponenten im System mit den Betriebsparametern unter Umgebungsbedingungen testen
- e)
- Störungen analysieren und systematische Fehlersuche in Systemen durchführen
- f)
- Systemkonfiguration, Qualitätskontrollen und Testläufe dokumentieren
- g)
- Änderungsdokumentation erstellen
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Abschnitt C: Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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| 1 | Entwickeln von Sicherheitsmaßnahmen | - a)
- Sicherheitsanforderungen und Funktionalitäten von industriellen Kommunikationssystemen und Steuerungen analysieren
- b)
- Schutzbedarf bezüglich Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Authentizität bewerten
- c)
- Gefährdungen und Risiken beurteilen
- d)
- Sicherheitsmaßnahmen erarbeiten und abstimmen
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| 2 | Umsetzen von Sicherheitsmaßnahmen | - a)
- technische Sicherheitsmaßnahmen in Systeme integrieren
- b)
- IT-Nutzer und IT-Nutzerinnen über Arbeitsabläufe und organisatorische Vorgaben informieren
- c)
- Dokumentation entsprechend den betrieblichen und rechtlichen Vorgaben erstellen
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| 3 | Überwachen der Sicherheitsmaßnahmen | - a)
- Wirksamkeit und Effizienz der umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen prüfen
- b)
- Werkzeuge zur Systemüberwachung einsetzen
- c)
- Protokolldateien, insbesondere zu Zugriffen, Aktionen und Fehlern, kontrollieren und auswerten
- d)
- sicherheitsrelevante Zwischenfälle melden
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Abschnitt D: Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
Lfd. Nr. | Teil der Zusatzqualifikation | Zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten | Zeitliche Richtwerte in Wochen |
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| 1 | Modellieren von Bauteilen | - a)
- Bauteile durch Programme zum computergestützten Konstruieren (CAD) erstellen
- b)
- für digitale 3D-Modelle parametrische Datensätze entwickeln
- c)
- Gestaltungsprinzipien zur additiven Fertigung einhalten und Gestaltungsmöglichkeiten nutzen
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| 2 | Vorbereiten von additiver Fertigung | - a)
- Verfahren zur additiven Fertigung auswählen
- b)
- 3D-Datensätze konvertieren und für das Verfahren anpassen
- c)
- verfahrensspezifische Produktionsabläufe planen
- d)
- Maschine zur Herstellung einrichten
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| 3 | Additives Fertigen von Produkten | - a)
- additive Fertigungsverfahren anwenden und Probebauteile erstellen und bewerten
- b)
- Prozessparameter anpassen und optimieren
- c)
- Prozesse kontrollieren, überwachen und protokollieren und Maßnahmen der Qualitätssicherung durchführen
- d)
- Fehler- und Mängelbeseitigung veranlassen sowie Maßnahmen dokumentieren
- e)
- Daten des Konfigurations- und Änderungsmanagements pflegen und technische Dokumentationen sichern
- f)
- verfahrensspezifische Vorschriften zur Arbeitssicherheit und zum Umweltschutz einhalten
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