§ 24 MessEV
Vermutungswirkung
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(1) Es wird vermutet, dass Verwender ihre Pflichten nach § 23 erfüllen, wenn sie die Bedingungen einhalten, die hierzu nach § 46 des Mess- und Eichgesetzes in Regeln, technischen Spezifikationen oder Erkenntnissen ermittelt und veröffentlicht wurden.
(2) (weggefallen)
Suchhilfen: Vermutungswirkung Messgeräte, Pflichten Verwender nachweisen, Technische Spezifikationen einhalten, Mess- und Eichgesetz Pflichten, Erfüllung Messgeräteplicht, Regelkonforme Messgeräteverwendung, Nachweis Pflichterfüllung Messgeräte, mutungswirkung, weisen, halten, füllung