§ 11 Met/GlockAusbV
Nichtanwenden von Vorschriften
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Die bisher festgelegten Berufsbilder, Berufsbildungspläne und Prüfungsanforderungen für die Ausbildungsberufe Zinngießer/Zinngießerin, Metallformer und Metallgießer/Metallformerin und Metallgießerin sowie Glockengießer/Glockengießerin sind nicht mehr anzuwenden.
Suchhilfen: Berufsbildungsplan veraltet, Ausbildungsplan Abschaffung, Glockengießer Ausbildung weg, Berufsbilder nicht anwenden, Berufliche Qualifikation entfallen, Ausbildungsberuf gestrichen, Ausbildungsberuf gelöscht, schaffung, bildung, wenden, fallen