§ 14 MFBAProMediaFPrV Gliederung des Prüfungsteils ☆ 📖 ↗ Links gesetze-im-internet.de – amtliche Fassung dejure.org – Rechtsprechung & Literatur buzer.de – Änderungshistorie Externe Angebote; für ihre Inhalte sind die jeweiligen Betreiber verantwortlich. Der Prüfungsteil besteht aus 1.einem schriftlichen Teil nach den §§ 15 bis 24 und2.einer Projektarbeit nach § 25.