§ 3 MighEV
Erhebende Stellen
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Die für die Erhebung der Daten zu Merkmalen des Migrationshintergrundes verantwortlichen Stellen sind die örtlichen Agenturen für Arbeit als Leistungsträger nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch und die zuständigen Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Leistungsträger nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (erhebende Stellen).
Suchhilfen: Daten Erhebung Arbeitsagentur, Grundsicherung Daten melden, Migrationsdaten sammeln, Erhebungsstelle Arbeitsmarkt, Migrationsstatistik erstellen, Datenaufnahme Arbeitsuchende, hebung, stellen