§ 15 MilchLMeistPrV
Struktur des Prüfungsteils
📖
↗ Links
(1) Der Prüfungsteil Berufsausbildung und Mitarbeiterführung gliedert sich in folgende Abschnitte:
- 1.
- Berufsausbildung und
- 2.
- Mitarbeiterführung.
(2) Die Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet
(3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie nach § 18.
Suchhilfen: Prüfung Berufsausbildung, schriftliche Prüfung Ausbildung, Fallstudie Mitarbeiterführung, Prüfungsteil Struktur, Abschnitt Berufsausbildung Prüfung, Abschnitt Mitarbeiterführung Prüfung, rufsausbildung, bildung, arbeiterführung