§ 55 MilchPQV

Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren

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In der Kennzeichnung von weiteren Milcherzeugnissen in Pulverform sind vom Lebensmittelunternehmer spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens Empfehlungen für das Verdünnungs- oder Rekonstitutionsverfahren und der Fettgehalt des auf diese Weise verdünnten oder rekonstituierten Erzeugnisses anzugeben.

Suchhilfen: Milchpulver Zubereitung, Verdünnungsempfehlung, Rekonstitutionsanleitung, Fettgehalt Angabe, Kennzeichnung Pulvermilch, Hinweis Inverkehrbringen, bereitung, dünnungsempfehlung