§ 20 MiLoG

Pflichten des Arbeitgebers zur Zahlung des Mindestlohns

📖

Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland sind verpflichtet, ihren im Inland beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach § 1 Absatz 2 spätestens zu dem in § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 genannten Zeitpunkt zu zahlen.

Suchhilfen: Mindestlohn zahlen, Mindestlohnpflicht, Arbeitgeber Zahlungspflicht, Mindestlohn Auszahlung, Mindestlohn Frist, Mindestlohn im Inland, Mindestlohn Verpflichtung, Mindestlohn Höhe, zahlung, pflichtung