§ 21 MinStG

Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen

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Ausgenommene Gewinne oder Verluste aus Eigenkapitalbeteiligungen sind im Mindeststeuer-Jahresüberschuss oder Mindeststeuer-Jahresfehlbetrag enthaltene
1.
Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts und aus der Veräußerung von Schachtelbeteiligungen (§ 20 Absatz 1 Nummer 1) sowie
2.
Gewinne und Verluste in Bezug auf Eigenkapitalbeteiligungen, die nach der Equity-Methode bilanziert werden.

Suchhilfen: Gewinne aus Eigenkapitalbeteiligungen, Gewinne aus Beteiligungsverkauf, Verluste aus Beteiligungsverkauf, Equity‑Methode Gewinn, Equity‑Methode Verlust