§ 58 MinStG
Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags
📖
↗ Links
(1) Der substanzbasierte Freibetrag für alle in einem Steuerhoheitsgebiet belegenen Geschäftseinheiten, ausgenommen von Investmenteinheiten, beträgt:
5 % x berücksichtigungsfähige Lohnkosten für berücksichtigungsfähige Beschäftigte + 5 % x berücksichtigungsfähige materielle Vermögenswerte |
(2) Auf Antrag der berichtspflichtigen Geschäftseinheit kann für jedes Geschäftsjahr auf den Ansatz und die Ermittlung des substanzbasierten Freibetrags nach Absatz 1 verzichtet werden.
Suchhilfen: substanzbasierter Freibetrag, Freibetrag Lohnkosten Unternehmen, Steuerfreibetrag materielles Vermögen, Ausnahme Investmenteinheit Freibetrag, Ermittlung Freibetrag Geschäftseinheit, Verzicht auf Freibetrag Antrag, Steuerhoheitsgebiet Freibetrag, nehmen, mögen, mittlung