§ 116 3. WOMitbestG
Übergangsregelung
📖
↗ Links
Auf Wahlen von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer, die bis einschließlich 31. März 2022 abgeschlossen sind, ist diese Verordnung in der bis zum 11. August 2021 geltenden Fassung anzuwenden.
Suchhilfen: Aufsichtsrat Wahl Übergangsregelung, Übergangsbestimmungen Mitbestimmung, Mitbestimmung Übergangsregelung, Übergangsregelung Aufsichtsratwahl, gangsregelung, gangsbestimmungen, bestimmung